AKTUELLES
FAR - HAUSMESSE
27. und 28. September 2012
jeweils von 9:00 bis 19:00 Uhr
wir freuen uns auf Sie!
SCHULUNGS-
TERMINE 2012
Dienstag, 20. Mär. 2012
Dienstag, 06. Mai 2012
Dienstag, 09. Okt. 2012
Dienstag, 04. Dez. 2012
um 14.00 Uhr
im FAR Schulungszentrum
Sichern SIE sich rechtzeitig
Ihren Fixplatz !
KONTAKT
FAR Großküchen und Kühltechnik GmbH Gewerbestraße 15A-5550 Radstadt Tel.: +43 - 6452 - 7700
E-Mail: inbox@far.at
Prüfbuch
§ 23. (1) Für jede Kälteanlage ist ein Prüfbuch zu führen, in dem der Zeitpunkt jeder Überprüfung gemäß § 22 und die hierbei festgestellten Mängel eingetragen sein müssen. Ferner muss im Zusammenhang mit jeder Überprüfung angegeben sein, ob sich die Anlage zu diesem Zeitpunkt in einem solchen Zustand befunden hat, dass gegen ihren weiteren Betrieb vom sicherheitstechnischen Standpunkt keine Bedenken bestehen.(2) Das Prüfbuch muss die Angaben enthalten, die im § 10 für das Schild der Kältemaschine vorgeschrieben sind, sowie die Bescheinigungen über die Durchführung der Druckproben gemäß § 9 und § 22 Abs. 2, der Probe vor Inbetriebnahme gemäß § 16 und darüber, dass die Kälteanlage nach den Bestimmungen dieser Verordnung errichtet wurde. Größere Instandsetzungen sowie wesentliche Änderungen der Anlage sind ebenfalls im Prüfbuch zu vermerken.
(3) Das Prüfbuch ist im Betrieb so zu verwahren, dass es den behördlichen Organen jederzeit zur Einsicht vorgewiesen werden kann. Es muss so lange aufbewahrt werden, als die Anlage im Betrieb aufgestellt ist.

